Bürgerinitiative in der Heidelberger Altstadt seit 2009
Wir möchten Ihnen auf dieser web-Seite die wichtigsten Informationen über LindA vorstellen und Sie über die aktuelle Situation in der Altstadt von
Heidelberg informieren.
Im Bereich DOWNLOADS finden Sie Aktuelles zur Situation in der
Altstadt.
(bitte auf die blaugefärbten Begriffe klicken)
Darüberhinaus bietet Ihnen diese Seite:
Vertreten wird LindA durch gewählte Sprecherin/Sprecher.
Im Januar 2023 wurden vom LindA - Plenum gewählt:
Fr. D. Hemler
H. Dr. M. Koelle
H. Ch. Egerding-Krüger
Worauf wir alle so lange gewartet haben und uns über viele Jahre
emotional, mental und bei der Acquisition von Spenden für die
Gerichtsverfahren engagiert haben, ist seit dem 10.02.2026 wahr geworden!
„Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat am 18.Dezember 2025 beschlossen:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 24.Oktober 2024 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 22 500,00 € festgesetzt.“
(Urteil BVerwG 8 B.25 Az. 6 S 2828/19)
Das lang ersehnte und erkämpfte Urteil wird mit der Ablehnung der Revisionsbeschwerde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (also der höchsten Verwaltungsgerichtbarkeit) rechtskräftig und unverzüglich umzusetzen.
Danke - Danke - Danke
An alle Spenderinnen und Spender, an sehr viele Menschen in der Heidelberger Altstadt, die mit ihren großzügigen Spenden die Klägerinnen und Klägern dabei unterstützt haben, den sehr hohen Finanzbedarf im Vorfeld (Gerichtskosten und Anwaltskosten) zu decken und gleichzeitig mit ihrer Spendenbereitschaft dokumentiert haben, dass sie mit der Situation in der Altstadt nicht einverstanden sind und nicht mehr bereit sind, die "Hinhaltetaktiken" nicht mehr hinzunehmen.
Sie möchten sich über (unterschiedliche) ärgerliche Sachverhalte bei der Stadtverwaltung beschweren. Die dazu benötigten Kontaktdaten der zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung finden Sie als aktualisierte Zusammenstellung im untenstehenden Dokument.
Über die neu eingerichtete KOD - Onlinewache (Danke an das Ordnungsamt der Stadt, Herrn Blum) können Meldungen abgegeben werden. Die Meldung wird danach zeitnah an die jeweiligen
Dienstgruppenleitungen des KOD weitergeleitet und soll vor Ort im Rahmen der Kapazitäten schnell abgearbeitet werden.
Mit der Inbetriebnahme einer eigenen KOD-Onlinewache, ist der KOD für die Bürgerinnen und Bürger besser und schneller erreichbar. Die neue KOD-Onlinewache kann dabei sowohl vom Computer als auch von mobilen Geräten bedient werden.
Akute nächtliche Lärmbeschwerden (bspw. Ruhestörungen) und akuter Gaststättenlärm können freitags und samstags nachts in der Zeit von 22.00 Uhr bis 02.00 Uhr bei der KOD-Onlinewache des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gemeldet werden.
Die KOD-Onlinewache ist ein zusätzliches Serviceangebot des KOD. Eingehende Meldungen und Hinweise werden nur während der Dienstzeiten
des KOD gelesen. Ausreichend ist die Benennung der Störquelle (bspw. Betrieb, Straße, Hausnummer), die Art der Störung (bspw. Musik) und eine
Kontaktangabe des Absenders (bspw. E-Mail-Adresse/Telefonnummer) für Rückfragen.
Parallel dazu besteht weiterhin auch selbstverständlich die Möglichkeit, telefonisch die Polizei (je nach Örtlichkeit/Stadtteil der Lärmstörung) zu informieren:
- Polizeirevier Heidelberg Mitte (06221 18570),
- Polizeirevier Heidelberg Nord (06221 45690),
- Polizeirevier Heidelberg Süd (06221 34180) bzw. zentraler Polizeinotruf (110)
Hinweise:
Nicht zuständig ist die KOD-Onlinewache für dringende Notfälle, Ermittlungen von Straftaten oder unmittelbare Gefahren für Leib und Leben.
In diesen Fällen können Bürgerinnen und Bürger auf die bekannten Notrufnummern der Polizei (110) Polizeirevier Heidelberg Mitte (06221
18570) bzw. der Feuerwehr (112) zurückzugreifen.
- Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich direkt an die Gaststättenbehörde bzw. an die Gewerberechtsabteilung.
- Bei Park- und Verkehrsverstößen wenden Sie sich bitte direkt an den Gemeindevollzugsdienst.
- Bei Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Bußgeldstelle.
Weitere Ansprechmöglichkeiten für anzuzeigende Vorkommnisse in der Stadt
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Wer? |
Was? |
Kontaktdaten |
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Ordnungsamt, Gaststättenbehörde |
Bei Lärm ausgehend von Gaststätten bzw. Außenbewirtschaftung (im Rahmen der Dienst- und Öffnungszeiten des Ordnungsamts) |
( 06221/58-32600
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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) Onlinewache |
Überwachung Einhaltung von Auflagen der Gaststätten
Dienstzeiten: Montag: 07.00 Uhr - 15.30 Uhr (nur Frühschicht), Dienstag - Donnerstag: 07.00 Uhr - 24.00 Uhr Freitag: 07.00 Uhr - 15.15 Uhr, 18.30 Uhr - 03.00 Uhr, Samstag: 18.00 Uhr - 03.00 Uhr.
Lagebedingt ist der KOD auch an Sonntagen von 10.00 Uhr - 18.30 Uhr im Dienst. |
( 062215817997 Herrn Martiné ( 062215817810 Frau Reinhardt Akute nächtliche Lärmbeschwerden (bspw. Ruhestörungen) und akuter Gaststättenlärm können freitags und samstags nachts in der Zeit von22.00 Uhr bis 02.00 Uhr bei der KOD-Onlinewache des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gemeldet werden.
Direkter link siehe unten |
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Polizeirevier Heidelberg Mitte |
Bei Lärm außerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamts bzw. bei akutem Lärm |
( 0622118570
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Amt für Mobilität Gemeindevollzugsdienst (GVD) |
Kontrolle des ruhenden Verkehrs bzw. Falschparker“ |
( 062215830520 ( 062215830523 https://www.heidelberg.de/HD/Leben/verkehrssicherheit.html
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Amt für Baurecht und Denkmalschutz |
Einhaltung baurechtlicher Vorgaben |
( 062215825500
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Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie |
Gewerbeaufsicht (u.a. Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Technischer Immissionsschutzschutz (Lärm und Luftschadstoffe) Immissionsschutz in der Bauleitplanung, Abfallrecht, gewerblicher Lärm)
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( 062215818000 |
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Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten |
Vermüllung |
Sie haben eine wilde Müllablagerung entdeckt? Melden Sie den Standort über das Kontaktformular oder über die Hotline ASZ-Direkt. (06221-5829999 Wilde Müllablagerungen in Heidelberg können Sie ebenfalls an die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg über das Kontaktformular oder die Hotline ASZ-Direkt melden.
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Rechtsamt, Bußgeldstelle |
Privatanzeigen (Link abrufbar unter: https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/anzeige-einer-ordnungswidrigkeit/vbid3393) |
( 06221584616990 (Sollten Privatanzeigen gestellt werden, bitte im Nachgang Info an * [email protected])
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Direkter link zur KOD - Onlinewache:
Bitte beachten Sie:
Die Seite der KOD - Onlinewache öffnet sich erst, wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis genommen haben. Dazu klicken Sie auf auf das dafür
vorgesehene Kästchen gaaaaanz unten auf der Seite !
