Dringender Spendenaufruf!

 


Liebe Altstädterinnen und Altstädter, liebe LindAnerinnen und LindAner,

 


bekanntermaßen wurde der von 3 Bewohnern aus der Altstadt eingereichten Normkontrollklage gegen die vom Heidelberger Gemeinderat 2016 beschlossene Sperrzeitverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vollumfänglich stattgegeben. Dank sei den Klägern und den zahlreichen Altstädtern und Freunden der Altstadt, die diese Klage finanziell und ideell unterstützt haben.

Somit wäre der Gemeinderat eigentlich gefordert, jetzt eine neue rechtskonforme Sperrzeitenverordnung mit strengeren Sperrzeiten zu beschließen und damit sowohl dem Urteil als auch den vorliegenden Ergebnissen der Lärmmessungen unabhängiger Institute gerecht zu werden.

 
Dem verweigert sich jedoch die Mehrheit des Gemeinderats, allen voran CDU, FDP und die Linke und betreibt unter den Augen der Stadtspitze eine Verzögerungstaktik, um die für die Altstadt rechtswidrige Landesregelung so lang wie möglich beizubehalten.

 

Das bedeutet für uns Altstädter:

 

Nach langen Jahren der sachlich-politischen Auseinandersetzung in den Gremien der Stadt ist jetzt völlig klar, dass es eine politische Lösung mit der Mehrheit dieses Gemeinderats nicht geben wird. Wir müssen uns im Gegenteil darauf einstellen, dass uns Altstädtern mit allen verfügbaren politischen Tricks unsere Rechte weiterhin verwehrt werden.

Zahlreiche Altstädter haben bereits gehandelt und sich in einer Klägergemeinschaft zusammengeschlossen, um über eine Normerlassklage Sperrzeiten einzuklagen, die dem per Urteil des Verwaltungsgerichtshofs festgestellten „Grundrecht auf Gesundheit“ der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung tragen. Hier setzt dann das Gericht die entsprechenden Sperrzeiten fest, die den Rechtsanspruch gewährleisten.

 

Dies wird erneut Zeit und Geld kosten, je nach Taktieren der Prozessgegner auch viel Zeit und viel Geld. Mit dem großartigen juristischen Erfolg vor dem VGH Mannheim im Rücken dürfen wir aber nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Mit dem Ziel vor Augen, unsere Altstadt lebenswert zu erhalten, müssen wir einen langen Atem bewahren.

 

Unterstützen Sie die Klägergemeinschaft und spenden Sie auf folgendes Konto:
Bürger für Heidelberg, IBAN: DE 04 6725 0020 0000 0428 11, BIC: SOLADES1HDB
Stichwort: Lärm in der Altstadt.

 
Für Ihre Spende erhalten Sie eine steuerlich absetzbare Spendenquittung. Sie können auch “anonym” spenden. Informationen hierzu finden Sie unter www.linda-heidelberg.de. Für weitere Fragen steht Ihnen Ulrich Eckert (ulrich.eckert@t-online.de) zur Verfügung, der die Spendenaktion koordiniert.

Die Bürgerinitiative LindA (Leben in der Altstadt) setzt sich seit 2009 für den Erhalt der Altstadt als lebenswertes Wohnquartier ein und bietet allen betroffenen Altstädterinnen und Altstädtern mit ihren monatlichen Treffen eine Plattform.                                                       

 



Presseerklärung  vom Februar 2016: Ein Jahr neue Sperrzeitenregelung

 

Presseerklärung der Bürgerinitiative LindA zur Vorlage der Verwaltung für den Gemeinderat (Erfahrungsbericht zur Verkürzung der Sperrzeit in der Altstadt),

 

„Schläger und Gröler sind länger unterwegs“ (RNZ vom 16. 2. 2016)

Nun ist es amtlich: die nächtliche Belastung vieler Altstadtbewohner durch Lärm und Vandalismus lässt sich nicht mehr als nicht allzu ernst zu nehmendes Lamento von Altstädtern, der Bürgerinitiative LindA und des Stadtteilvereins „Alt Heidelberg“ abtun:

Die Polizei konstatiert eine signifikante Zunahme sowohl der Straftaten als auch der Ordnungsstörungen (Grölen, Wildpinkeln usw.) und kommt zu dem Fazit: „Sollten die Sperrzeiten wieder auf die Zeiten von 2014 verlängert werden, ist zu erwarten, dass in den frühen Morgenstunden (04:00 bis 06:00) sowohl die Straftaten als auch die Störungen für die Bevölkerung zurückgehen.“

Der Kommunale Ordnungsdienst stellt fest, dass „sich bis über 05:00 Uhr hinaus Personengruppen im öffentlichen Raum aufhalten, die sich auf dem Weg nach Hause lautstark unterhalten und damit einen erhöhten Lärmpegel ausmachen. Insoweit dürfte das subjektive Ruheempfinden der Anwohner gerade zu diesem Zeitpunkt massiv beeinträchtigt sein.“

Und auch die Verwaltungsvorlage für den Gemeinderat zieht ein Fazit, das der Gemeinderatsmehrheit vom Dezember 2014 widerspricht: „Die aktuellen Zahlen und Stellungnahmen deuten darauf hin, dass die seit dem 01.01.2015 auch in der Altstadt geltende landesweite Sperrzeitregelung zu keiner wahrnehmbaren Entzerrung des Personenaufkommens im öffentlichen Raum geführt hat. Die Beobachtungen des Kommunalen Ordnungsdienstes weisen vielmehr darauf hin, dass durch die Sperrzeitverkürzung bis 05:00 Uhr nun auch verstärkt zwischen 3:00 Uhr und 5:00 Uhr alkoholisierte Ruhestörer und laut sich unterhaltende Gäste oder Passanten in den Altstadtstraßen anzutreffen sind und die Nachtruhe der Anwohner empfindlich stören. Dabei ist häufig ein hohes Aggressions- und Gewaltpotential festzustellen.“

 

Damit werden die vor gut einem Jahr von LindA, Alt Heidelberg und der Polizei vorgetragenen Argumente voll bestätigt. Warum die Stadt sich angesichts dieser Fakten „mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen zurückhält“ (RNZ), ist für die Altstädter nicht nachvollziehbar. Die Bürgerinitiative LindA fordert den Gemeinderat dazu auf, die Erfahrungsberichte nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern im Lichte der objektiven Erkenntnisse baldmöglichst im Sinne des Schutzes der Altstadtbewohner eine neue Entscheidung zu treffen.

Heidelberg, den 18.2.2016 Dr. Martin Kölle, Doris Hemler

 

Sprecher von LindA (Bürgerinitiative Leben in der Altstadt)


LindA unterstützt kulturelle Aktivitäten in der Altstadt
mit dem Beschluss des Plenums am 19.5. speziell den Verbleib des Kinos - im Karlstorbahnhof.  Wenn das nicht geht, erwartet LindA, dass das Kino weiterhin in der Altstadt bleibt – z. Bsp. im Wormser Hof.

Presseerklärung zum Verbleib des Kommunalen Kinos im Karlstorbahnhof LindA 08.10.15

 

Im Sommer 2015 hat der Gemeinderat gegen den Willen vieler Altstadtbewohner und Altstadtinitiativen den Umzug des Karlstorbahnhofs auf die Konversionsflächen der Südstadt beschlossen.Jetzt will die Verwaltung, so die Vorlage für die Gremien, auch das im Karlstorbahnhof ansässige Kommunale Kino mit in die Südstadt verpflanzen. Dagegen wenden sich zusammen mit fast 5000 Heidelberger Bürgerinnen und Bürger und die Initiativen der Altstadt ILA


1. Das Kommunale Kino im Karlstorbahnhof blickt auf eine lange und erfolgreiche Arbeit im kulturellen Leben der Heidelberger Altstadt zurück. Mehr als 20 000 Besucherinnen und Besucher nutzen die Angebote des Medienforums e.V. / Kommunalen Kinos. Durch eine Verlegung würde nach Schließung des Harmoniekinos in der Hauptstraße 110 ohne Not erneut ein offensichtlich funktionierendes und akzeptiertes, technisch und räumlich optimal ausgerüstetes Altstadt-Kino leichtfertig aufgegeben.


2. Durch einen Umzug des Kommunalen Kinos wird der Kinostandort Altstadt mit seinem Einzugsbereich Schlierbach, Ziegelhausen, Bergheim geschwächt, ein Argument, das umso schwerer wiegt, als der Bestand der noch vorhandenen Altstadtkinos auf längere Sicht nicht gewährleistet ist.


3. Durch eine Verlegung des Kommunalen Kinos ist die kulturelle Vielfalt in der Altstadt beeinträchtigt zugunsten eines auf Kommerz, Tourismus und Feiern ausgerichteten Angebots.


4. Gegenüber der Kutschenhalle auf dem Kasernengelände in der Südstadt besticht der jetzige Standort am S-Bahnhof durch seine optimale Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und ermöglicht dem Cineasten einen klimaschonenden Kinobesuch. Eine Anfahrt mit dem Auto und das dadurch erforderliche Vorhalten von Parkplätzen auf den Campbell Barracks entfallen.


5. Die in der Beschlussvorlage genannten kulturell zu versorgenden Stadtteile solltenmit ähnlichen erfolgreichen Angeboten ausgestattet werden. Warum nicht auf denKonversionsflächen?


6.  Nach Auffassung der Initiativen sollte der Karlstorbahnhof weiterhin für eine kulturelle Nutzung erhalten bleiben, gegebenenfalls unter einem Dach mit dem noch immer fehlenden Bürgerhaus in der Altstadt.

 

In jedem Fall aber muss die Diskussion über die Nachnutzung des Karlstorbahnhofs transparent auch mit den Altstadtbewohnem und den Altstadtinitiativen geführt werden, am besten im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens.

Presseerklärung zum Verbleib des Kommunalen Kinos im Karlstorbahnhof LindA 08.10.15

 

Im Sommer 2015 hat der Gemeinderat gegen den Willen vieler Altstadtbewohner und Altstadtinitiativen den Umzug des Karlstorbahnhofs auf die Konversionsflächen der Südstadt beschlossen.Jetzt will die Verwaltung, so die Vorlage für die Gremien, auch das im Karlstorbahnhof ansässige Kommunale Kino mit in die Südstadt verpflanzen. Dagegen wenden sich zusammen mit fast 5000 Heidelberger Bürgerinnen und Bürger und die Initiativen der Altstadt ILA


1. Das Kommunale Kino im Karlstorbahnhof blickt auf eine lange und erfolgreiche Arbeit im kulturellen Leben der Heidelberger Altstadt zurück. Mehr als 20 000 Besucherinnen und Besucher nutzen die Angebote des Medienforums e.V. / Kommunalen Kinos. Durch eine Verlegung würde nach Schließung des Harmoniekinos in der Hauptstraße 110 ohne Not erneut ein offensichtlich funktionierendes und akzeptiertes, technisch und räumlich optimal ausgerüstetes Altstadt-Kino leichtfertig aufgegeben.


2. Durch einen Umzug des Kommunalen Kinos wird der Kinostandort Altstadt mit seinem Einzugsbereich Schlierbach, Ziegelhausen, Bergheim geschwächt, ein Argument, das umso schwerer wiegt, als der Bestand der noch vorhandenen Altstadtkinos auf längere Sicht nicht gewährleistet ist.


3. Durch eine Verlegung des Kommunalen Kinos ist die kulturelle Vielfalt in der Altstadt beeinträchtigt zugunsten eines auf Kommerz, Tourismus und Feiern ausgerichteten Angebots.


4. Gegenüber der Kutschenhalle auf dem Kasernengelände in der Südstadt besticht der jetzige Standort am S-Bahnhof durch seine optimale Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und ermöglicht dem Cineasten einen klimaschonenden Kinobesuch. Eine Anfahrt mit dem Auto und das dadurch erforderliche Vorhalten von Parkplätzen auf den Campbell Barracks entfallen.


5. Die in der Beschlussvorlage genannten kulturell zu versorgenden Stadtteile solltenmit ähnlichen erfolgreichen Angeboten ausgestattet werden. Warum nicht auf denKonversionsflächen?


6.  Nach Auffassung der Initiativen sollte der Karlstorbahnhof weiterhin für eine kulturelle Nutzung erhalten bleiben, gegebenenfalls unter einem Dach mit dem noch immer fehlenden Bürgerhaus in der Altstadt.

 

In jedem Fall aber muss die Diskussion über die Nachnutzung des Karlstorbahnhofs transparent auch mit den Altstadtbewohnem und den Altstadtinitiativen geführt werden, am besten im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens.


Leserbrief an die RNZ zum Artikel vom 20. 5. 2015 (Vorabveröffentlichung)

(„Altstadtlärm sorgt für Ärger“ und „Wieder mehr Lärm in der Altstadt)

 

Manchmal denkt man bei der Lektüre der Zeitung, man habe sich verlesen: glaubt doch laut RNZ vom 20. 5. BM Erichson, „dass sich nur deshalb so viele Altstädter (über den Lärm) beschwerten, damit dies dokumentiert werde und der Gemeinderat wieder gesonderte Sperrzeiten für die Altstadt verabschiedet.“ Diese verquere Unterstellung verkennt nicht nur die Situation der Altstadtbewohner, die (ohnehin nur im äußersten Notfall) aus sachlichen Gründen - weil sie nämlich durch den Lärm ihrer Nachtruhe und Lebensqualität beraubt werden - zum Mittel der Beschwerde greifen. Eine solche Vermutung verrät auch in erschreckender Weise eine Auffassung vom Bürger als Querulanten – und dies von einem Bürgermeister, zu dessen Aufgaben es gehört, die Rechte der Bürger zu schützen. Er wird dadurch zum Sprachrohr der Gastwirte und lautstark Feiernden – wie dies übrigens auch die Vorlage für den Gemeinderatsbeschluss zu den Sperrzeiten deutlich machte, in der es hieß: „Zwar lassen sich … an bestimmten Stellen der Altstadt Überschreitungen der Richtwerte der TA-Lärm feststellen. Jedoch überwiegen im Ergebnis die Interessen der Gaststättenbesucher und Gastwirte die Interessen der Anwohner.“ – ein Offenbarungseid! Dass auch Polizei-Revierleiter Zacherle laut RNZ anscheinend diese Vermutung geäußert hat, befremdet und erstaunt, hat er doch im Vorfeld des Gemeinderatsbeschlusses öffentlich auf die schlichte Kausalkette verwiesen: längere Öffnungszeiten der Kneipen – mehr Alkoholkonsum – mehr Lärm und Ordnungswidrigkeiten. Dem wäre eigentlich nichts hinzuzufügen – außer der Hoffnung, dass zumindest der Gemeinderat den Altstadtbewohner nicht als einen Nörgler mit taktischen Spielchen sieht, sondern dessen berechtigte Anliegen ernst nimmt.


Aktuelle Beschlüsse aus dem LindA Plenum

(Neueste Beschlüsse stehen oben!)

19.5.2015 - Stellungnahme von LindA zum Thema Karlstorbahnhof resp. kommunales Kino                       siehe oben !


18.12.2014 - Stellungnahme der Bürgerinitiative LindA zum Gemeinderatsbeschluss über die Sperrzeitenregelung

Nachdem der Gemeinderat am 18. 12. 2014 eine neue Sperrzeitenregelung verabschiedet hat, lädt die Stadtverwaltung - nach Gesprächen mit den Wirten, Dehoga und IHK schon im Februar - nun auch die Vertreter der Bürgerinitiativen und des Vereins „Alt Heidelberg“ für Ende April zum Gespräch ein. Der Standpunkt von LindA ist in der folgenden Stellungnahme zusammengefasst:

 

Anlass für die Neuregelung der Sperrzeiten war der gerichtliche Vergleich zwischen dem Ehepaar Jansen und der Stadt Heidelberg vom März 2013. Der Gemeinderatsbeschluss entspricht nach Auffassung von LindA weder dem Beschluss des Gerichts noch der Situation in der Altstadt.

 

1. Der gerichtliche Vergleich eröffnet den Klägern bei Nachweis von Überschreitungen der in der TA Lärm festgelegten Obergrenzen gegebenenfalls einen Anspruch auf eine Verlängerung der Sperrzeiten um eine Stunde, d.h. auf Schließzeiten für die Lokale unter der Woche schon um 1 Uhr (statt bis dato um 2 Uhr) und am Wochenende um 2 statt um 3 Uhr. Das daraufhin erstellte Lärmgutachten ist zwar in seinen Prämissen umstritten (Lärmberechnung statt Lärmmessung, Grundwerte zu niedrig angesetzt), doch auch so ergibt sich daraus eine erhebliche Lärmbelästigung (mit maximalen Lärmspitzen von 95 bis 105 dB).

Dass der Gemeinderat den Vorgaben des gerichtlichen Vergleichs nicht nur nicht folgt, sondern die Sperrzeiten sogar auf die Zeiten der Landesregelung verkürzt, d.h. die Schließzeiten auf jetzt 3 bzw. 5 Uhr verlängert, ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich: der Gemeinderat überzieht damit nach unserer Auffassung seinen Ermessensspielraum. Dieser Beschluss widerspricht auch der Vereinbarung Nr. 1 des am „Runden Tisch“ vereinbarten 58-Punkte-Plans (siehe Seite Downloads), die eine „Verlängerung der Sperrzeit“ vorsah.

 

2. Die schwierige Balance zwischen Wohnen und Feiern ist zu Ungunsten der Altstadtbewohner gekippt. Beleg dafür ist außer dem Lärmgutachten auch die Befragung der Altstadtbewohner vom Herbst 2013.

(siehe Seite Downloads und unten auf dieser Seite).

Die Argumentation im Gemeinderat, durch die Liberalisierung der Sperrzeiten ergebe sich eine Entzerrung der Besucherströme und damit eine geringere Lärmbelästigung, halten wir für unzutreffend und zynisch: künftig bis morgens um 5 Uhr oder noch später immer wieder (auch durch kleinere, in der Regel betrunkene Besuchergruppen) aus dem Schlaf gerissen zu werden, stellt eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung dar. Entlarvend ist der ursprünglich in der Begründung der Verwaltungsvorlage für den Gemeinderatsbeschluss enthaltene Satz: Es „überwiegen im Ergebnis die Interessen der Gaststättenbesucher und Gastwirte die Interessen der Anwohner.“ Dies sieht das Regierungspräsidium Karlsruhe in seiner Entscheidung zum Fall „Herrenmühle“ ganz anders:

 

„Das Grundrecht der Nachbarn auf Gesundheit, so das Regierungspräsidium, sei höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse des Wirts.“ (RNZ vom 6. 3. 2015).

 

Dass im Übrigen die RNZ auf diese Entscheidung mit einer Juristenschelte (siehe unter Blitzlicher) reagiert, halten wir für befremdlich – zumal die Altstadtbewohner vonseiten der Stadtverwaltung immer wieder auf den Klageweg verwiesen wurden.

 

3. Für die im Gemeinderatsbeschluss enthaltene Festlegung einer Testphase von einem Jahr mit einer Überprüfung der Situation fordern wir verbindliche Grundlagen für die Evaluierung, insbesondere belast- und verwertbare (nicht nur „informelle“) Lärmmessungen. Auch die lasche Handhabung der Stadtverwaltung bei Konzessionsverstößen - bis hin zur Konzessionserweiterung – trägt nicht zur Befriedung der Situation in der Altstadt bei.


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Ergebnisse der Befragung der Anwohner der Heidelberger Altstadt - Dezember 2013
13-12-09 LöR_BevölkBefragBericht.pdf
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